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Pflege Zuhause MünchenRückruf anfordern

Leistungen für pflegende Angehörige, die kaum jemand nutzt

Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel: Diese Leistungen der Pflegekasse bleiben oft ungenutzt. Was sie bringen und wie Sie sie beantragen.

Team Pflege Zuhause München6 Min. Lesezeit

Eine jüngere Hand hält die Hand einer älteren Person

Die Pflegekasse zahlt mehr als das, was im Bescheid über den Pflegegrad steht. Ein großer Teil dieser Budgets wird jedes Jahr nicht abgerufen, weil niemand der Familie gesagt hat, dass es sie gibt. Die Kasse meldet sich dazu von selbst nicht. Sie zahlt, was beantragt wird.

Das liegt an der Verwaltung: Fast jede dieser Leistungen hat ihr eigenes Formular und ihren eigenen Antrag. Wer den Antrag nicht stellt, bekommt nichts, rückwirkend meistens auch nicht.

Entlastungsbetrag: Geld für Betreuung und Haushalt

Der Entlastungsbetrag ist ein fester Betrag pro Monat, den Sie für Betreuung und Hilfe im Haushalt einsetzen können. Es gibt ihn schon ab Pflegegrad 1, also auch dann, wenn sonst kaum etwas fließt. Gedacht ist er für die Stunden, in denen jemand anderes da ist: die Betreuungskraft, die zweimal die Woche kommt, jemand für Wäsche und Einkauf, die Begleitung zur Tagespflege.

Die erste Hürde ist die Abrechnung. In der Regel wird der Betrag als Erstattung ausgezahlt. Sie bezahlen die Rechnung also zuerst selbst, reichen sie bei der Pflegekasse ein und warten auf die Überweisung. Familien, bei denen das Geld ohnehin knapp ist, lassen den Betrag deshalb oft komplett liegen.

Die zweite Hürde ist der Anbieter. Erstattet wird nur, was von einem anerkannten Anbieter kommt. In Bayern regelt die AVSG, welche Angebote zur Unterstützung im Alltag anerkannt sind und welche nicht. Die Nachbarin, die stundenweise hilft, taucht in dieser Abrechnung nicht auf, solange sie nicht anerkannt ist. In Bayern können sich auch Privatpersonen als Nachbarschaftshelfer anerkennen lassen, meist nach einer kurzen Schulung. Ihre Pflegekasse sagt Ihnen, welche Anbieter in München auf der Liste stehen und was eine Anerkennung voraussetzt.

Was in einem Monat übrig bleibt, verfällt nicht sofort. Nicht genutzte Beträge lassen sich in gewissen Grenzen ansammeln und später einsetzen. Bis wann genau, fragen Sie bei Ihrer Kasse nach, bevor Sie darauf bauen.

Verhinderungspflege: wenn Sie selbst ausfallen

Verhinderungspflege bezahlt eine Ersatzkraft, wenn Sie als pflegende Angehörige ausfallen: weil Sie krank sind, im Urlaub, oder weil Sie ein paar Tage am Ende Ihrer Kräfte sind. Der Grund muss nicht dramatisch sein.

Viele denken dabei an zwei Wochen Urlaub am Stück und winken ab, weil das gerade sowieso nicht geht. Verhinderungspflege gibt es aber auch stundenweise, und das ist die Variante, die die meisten Familien im Alltag wirklich einsetzen können: ein fester Nachmittag in der Woche, an dem jemand anderes bei Ihrer Mutter ist, während Sie zum Arzt gehen, arbeiten oder schlafen.

Wer die Vertretung übernimmt, ist offener geregelt, als die meisten vermuten. Das kann ein ambulanter Pflegedienst sein, genauso die Nachbarin oder eine Verwandte, die nicht im selben Haushalt lebt. Bei nahen Angehörigen ist die Erstattung der Höhe nach eingeschränkt. Klären Sie das mit der Pflegekasse vorher und nicht, wenn die Rechnung schon geschrieben ist. Verhinderungspflege setzt mindestens Pflegegrad 2 voraus.

Kurzzeitpflege und wie sie mit der Verhinderungspflege zusammenhängt

Kurzzeitpflege ist die stationäre Variante. Die pflegebedürftige Person zieht für einige Wochen in eine Einrichtung, meist nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn Sie selbst operiert werden und für eine Weile ausfallen.

Seit Mitte 2025 teilen sich Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag. Praktisch heißt das: Was Sie im Laufe des Jahres für stundenweise Betreuung zu Hause verbrauchen, steht für den Kurzzeitpflegeplatz nicht mehr zur Verfügung, und umgekehrt. Fragen Sie deshalb bei der Pflegekasse nach, wie viel im laufenden Jahr noch da ist, bevor Sie planen. Wenn der Termin absehbar ist, suchen Sie den Platz früh. Was nach einer Entlassung sonst noch zu organisieren ist, steht in Pflege nach dem Krankenhaus organisieren.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Einmalschürzen: Für diese Dinge zahlt die Pflegekasse jeden Monat eine Pauschale, ab Pflegegrad 1, wenn die Pflege zu Hause stattfindet. Ein Rezept vom Arzt brauchen Sie dafür nicht, einen Antrag schon.

Viele Anbieter haben dafür ein Formular, das direkt an die Pflegekasse geht, und liefern die Box danach monatlich nach Hause. Wer das einmal eingerichtet hat, muss sich darum nicht mehr kümmern. Inkontinenzmaterial in größerem Umfang ist eine andere Sache und läuft über die Krankenkasse mit Rezept.

Pflegekurse für Angehörige

Die Pflegekasse bezahlt Pflegekurse für Angehörige, kostenlos. Es geht um Dinge, die man sonst mühsam selbst herausfindet: wie man jemanden aus dem Bett holt, ohne den eigenen Rücken zu ruinieren, wie man mit Verwirrtheit umgeht, wie Körperpflege abläuft, wenn sich jemand dagegen wehrt.

Diese Kurse gibt es als Gruppentermin und als Einzelschulung bei Ihnen zu Hause, an der Pflegesituation, um die es tatsächlich geht. Gerade die Schulung in der eigenen Wohnung kennen die wenigsten. Fragen Sie danach, bevor der erste Bandscheibenvorfall da ist.

Zuschuss für den Umbau der Wohnung

Für Umbauten in der Wohnung gibt es einen einmaligen Zuschuss je Maßnahme: bodengleiche Dusche, Haltegriffe, breitere Türen, Treppenlift, Rampe am Eingang. Ändert sich die Pflegesituation später wieder, kann eine weitere Maßnahme möglich sein.

Hier passiert der Fehler, der Familien am meisten Geld kostet. Der Antrag muss bei der Pflegekasse liegen und bewilligt sein, bevor die Arbeiten beginnen. Wer das Bad zuerst umbauen lässt und die Rechnung danach einreicht, geht in der Regel leer aus. Die Bewilligung braucht Zeit, also holen Sie den Kostenvoranschlag früh und stellen Sie den Antrag, sobald der Umbau überhaupt im Raum steht.

Was Ihnen als pflegender Angehöriger selbst zusteht

Zwei Leistungen richten sich an Sie und nicht an die pflegebedürftige Person. Die Pflegekasse zahlt unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge in Ihre Rentenversicherung. Dafür muss die gepflegte Person mindestens Pflegegrad 2 haben, Sie müssen regelmäßig an mehreren Tagen pro Woche pflegen und dabei eine gesetzlich festgelegte Mindeststundenzahl erreichen, und Sie dürfen daneben nicht in Vollzeit arbeiten. Grundlage ist der Fragebogen zur Pflegetätigkeit, den die Kasse verschickt. Wer ihn liegen lässt, verliert Rentenpunkte für Jahre, in denen er tatsächlich gepflegt hat.

Wenn akut etwas passiert, dürfen Sie kurzfristig von der Arbeit wegbleiben, um die Pflege zu organisieren. Für bis zu zehn Arbeitstage im Jahr (Stand 2026) können Sie dafür Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegekasse beantragen, als Ausgleich für den ausfallenden Lohn. Sie brauchen eine ärztliche Bescheinigung, dass die Pflege nötig ist, und Sie müssen sich beim Arbeitgeber und bei der Kasse schnell melden. Die Fristen sind kurz.

Was Sie damit jetzt anfangen können

  • Fragen Sie bei der Pflegekasse nach einer Aufstellung: welche Leistungen für den vorhandenen Pflegegrad in Frage kommen und was im laufenden Jahr schon verbraucht ist.
  • Lassen Sie sich die Antragsformulare zuschicken, für jede Leistung einzeln.
  • Beantragen Sie die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zuerst. Das ist der kürzeste Antrag und wirkt ab dem nächsten Monat.
  • Melden Sie sich für einen Pflegekurs an, solange die Lage noch ruhig ist.
  • Bevor irgendein Handwerker anfängt: Antrag stellen.

Wenn noch kein Pflegegrad vorliegt, fängt es eine Stufe früher an. Wie der Antrag läuft und was Sie für den Termin mit dem Medizinischen Dienst vorbereiten, steht in Pflegegrad beantragen in München. Welcher Anteil der Pflege am Ende bei Ihnen hängen bleibt, rechnen wir in Was kostet ambulante Pflege in München durch. Und wenn Sie für die stundenweise Betreuung einen Dienst suchen und überall Absagen bekommen, hilft dieser Beitrag weiter.

Wenn Sie in München jemanden brauchen, der mit Ihnen durchgeht, was Ihnen zusteht, und die Versorgung mit einem zugelassenen Pflegedienst aus unserem Partnernetzwerk organisiert: Schreiben Sie uns über das Rückruf-Formular. Wir melden uns innerhalb eines Werktags, kostenlos und unverbindlich.

Häufige Fragen dazu

Muss ich jede Leistung der Pflegekasse einzeln beantragen?

Ja, für die meisten Leistungen gibt es ein eigenes Formular und einen eigenen Antrag. Die Pflegekasse bietet die Leistungen von sich aus nicht an, sie zahlt das, was beantragt wurde. Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach einer Übersicht aller Anträge, die für den vorhandenen Pflegegrad in Frage kommen.

Gibt es Verhinderungspflege auch für einzelne Stunden?

Ja. Verhinderungspflege lässt sich stundenweise einsetzen, zum Beispiel für einen festen Nachmittag in der Woche. Das ist die Variante, die die meisten Familien im Alltag tatsächlich nutzen können, weil sie keinen langen Urlaub voraussetzt.

Kann eine Nachbarin die Verhinderungspflege übernehmen?

Ja, die Vertretung muss kein Pflegedienst sein. Auch eine Nachbarin oder eine Verwandte, die nicht im selben Haushalt lebt, kann einspringen. Bei nahen Angehörigen gelten Einschränkungen bei der Höhe der Erstattung, deshalb sollten Sie das vorher mit der Pflegekasse klären.

Wann muss ich den Zuschuss für einen Umbau beantragen?

Vor Beginn der Arbeiten. Der Antrag für eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme muss bei der Pflegekasse liegen und bewilligt sein, bevor der Handwerker anfängt. Wer das Bad erst umbauen lässt und die Rechnung danach einreicht, bekommt das Geld in der Regel nicht mehr.